Tagungsbeitrag

Die Kosten für die Teilnahme am Sozialrichterratschlag setzen sich zusammen aus dem Tagungsbeitrag und einem „Zusatzkosten-Beitrag“.

Der Tagungsbeitrag deckt die Kosten für die Nutzung des gesamten Tagungszentrums und für die Verpflegung. Er ist bei Ankunft vor Ort in der Tagungsstätte zu entrichten. Kartenzahlung (Kreditkarte oder EC-Karte) ist erwünscht.

Die an die Tagesstätte zu zahlenden Kosten belaufen sich auf:

  • 352,20 Euro bei Übernachtung im Einzelzimmer (Vollpension)
  • 306,70 Euro bei Übernachtung im Doppelzimmer (p.P.) (Vollpension)
  • 140,30 Euro bei Teilnahme ohne Übernachtung und Frühstück.

Zusätzlich ist bei Ankunft noch ein Betrag in Höhe von 20-25 Euro p. P. vor Ort in bar an das Orga-Team zu zahlen. Damit werden die Kosten gedeckt, die nicht bereits durch den Tagungsbeitrag der Tagungsstätte gedeckt sind, insbesondere die Kosten für die Ausflüge.

Für den Fall, dass bereits alle Zimmer der Tagungsstätte belegt sein sollten (es gilt die Reihenfolge der Anmeldungen), haben wir noch Zimmer in einem kleinen Hotel reserviert, das fußläufig von der Tagungsstätte zu erreichen ist (ca. 10-15 Minuten Fußweg). Die Kosten hierfür, die vor Ort im Hotel zu begleichen sind, belaufen sich auf:

  • 110,00 Euro pro Nacht (zzgl. 5% Citytax Übernachtungssteuer) bei Übernachtung im Einzelzimmer (inkl. Frühstück)
  • 140,00 Euro pro Nacht (zzgl. 5% Citytax Übernachtungssteuer) bei Übernachtung im Doppelzimmer (inkl. Frühstück).

Diese Übernachtungskosten fallen zusätzlich zu dem oben genannten Tagungspreis ohne Übernachtung und Frühstück (140,30 Euro) an.

Bei Abmeldungen/Stornierungen nach dem Anmeldeschluss (1. März 2025) können Stornokosten bis zur vollen Höhe der Kosten (Übernachtung, Tagungspauschalen) anfallen.